- Informationen zu Auswirkungen von Lichtimmissionen auf nachtaktive Tiere vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI e. V.
- Empfehlung BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V.: Warme Lichtfarbe: Warm-weiße, gelbe Lichtfarben (unter 2700 Kelvin) ziehen weniger Insekten an als kaltes, bläulich-weißes Licht. Ideal sind sogenannte Amber-LEDs mit bernstein-farbenem Licht (1800 Kelvin).
Zur Quelle - Amber-Leuchten bewähren sich im Test“: Studie „„BAhnhofsLicht INsektenfreundlich“ Juli bis Oktober 2023 und April bis Juni 2024, Konsortialpartner im Projekt sind das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) beim Eisenbahn-Bundesamt, das Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels (LIB) am Museum Koenig Bonn und die Deutsche Bahn InfraGO AG.
Zur Quelle - Drei Studien der WSL (Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft) und EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich)
2017: Insekten mögens schummrig
2019: Warmes Licht zieht weniger Insekten an
„Die Auswertung zeigte, dass amberfarbenes Licht signifikant weniger Insekten anzieht als solches mit 3000 bis 4000 Kelvin.“
2021: Einfluss von Lichtfarbe und Leuchtenform an dunklen Standorten
Untersuchungszeitraum: Mitte Juni 2021 bis Ende August 2024, jeweils im Sommer.
Zur Quelle - Sternenpark UNESCO Biosphärenreservat Rhön + Fachgruppe Dark Sky der Vereinigung der Sternenfreunde: Empfehlungen zur Reduzierung von Lichtimmissionen
Privatbeleuchtung: „Es darf nur warmweißes Licht mit Farbtemperaturen von unter 3000 K, besser 2200 - 2700 K eingesetzt werden.“
Zur Quelle - Anlockwirkung moderner Leuchtmittel auf nachtaktive Insekten Ergebnisse einer Feldstudie in Tirol
Mag. Dr. Peter Huemer, Mag. Hannes Kühtreiber, Mag. Dr. Gerhard Tarmann ; Innsbruck, Dezember 2010.
Zur Quelle - Studie zur Anziehung nachtaktiver Insekten an die Straßenbeleuchtung unter Einbeziehung von LEDs
Gerhard Eisenbeis und Klaus Eick: Natur und Landschaft 86, 2011, S. 298
- Licht.de – eine Brancheninitiative des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI e.V.zum Insektenschutzgesetz im Rahmen der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG): „Bei der Straßenbeleuchtung darf die Farbtemperatur maximal 3.000 Kelvin betragen und ihre Lichtemission oberhalb von 90 Grad muss gleich 0 sein.“
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